Wenn Sie einen Antrag auf Förderung an die Stiftung stellen möchten, nutzen Sie bitte die hier bereitgestellten Vordrucke.
Nachfolgend wird erläutert, was bei einer Antragsstellung zu beachten ist.
I) Wer kann gefördert werden?
- schulische Einrichtungen (Förderzentren wie Regelschulen) in Bayern, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören unterrichten
- Schülerinnen und Schüler mit sonderbpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören, die in Bayern wohnhaft sind und dort eine schulische Einrichtung besuchen
- Einrichtungen, Institutionen, Verbände und Personen für Maßnahmen, die der Förderung, Unterstützung und Hilfe von hörgeschädigten und gehörlosen Kindern und Jugendlichen in Bayern dienen
II) Was kann gefördert werden?
Bei schulischen Einrichtungen u.a.
- die Beschaffung von besonderen Unterreichtseinrichtungen oder -materialien
- die Entwicklung und Erstellung von spezifischen Lehr- und Lernmitteln
- die Förderung von integrativen und inklusiven Maßnahmen
- die Förderung der Aus- und Fortbildung von Personal
Bei Schülerinnen und Schülern u.a.
- die Beschaffung von im Rahmen der Schulausbildung
notwendiger Hilfsmittel
- bei besonderer Bedürftigkeit die Teilnahme an spezifischen
Sport-, Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- Maßnahmen zur Hilfe in besonderen
Notfällen
Bei sonstigen Einrichtungen und Personen u.a.
- Entwicklung und Erprobung von technischen Hilfsmitteln
- Beratung und Schulung von Eltern der oben genannten Kinder und Jugendlichen
- Förderung der Frühförderung hörgeschädigter und gehörloser Kinder in Bayern
- Förderung der beruflichen Eingliederung hörgeschädigter und gehörloser Jugendlicher in Bayern
- Betrieb eines Schullandheimes
III) Wann kann gefördert werden?
Wenn von dritter Seite zum Teil oder vollständig keine Mittel zur Verfügung stehen (sog. Nachrangigkeit vgl. § 3 der Satzung)
IV) Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Durch eine formlose Anfrage kann meist schnell geklärt werden, ob für eine bestimmte Maßnahme eine Förderung durch die Stiftung in Frage
kommt.
Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt, ist an die Stiftung ein aussagekräftiger Antrag mit entsprechenden Erläuterungen zu stellen. Aufgrund dieses Antrags entscheidet der
Stiftungsvorstand durch Abstimmung über einen möglichen Zuschuss.
Vordrucke zur Antragsstellung können Sie hier herunterladen, bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anträge für Familien und
Privatpersonen sowie die Anträge für Schulen und sonstige Institutionen.
V) Wie hoch kann eine Förderung sein?
Aufgrund der finanziellen Ausstattung der Stiftung können pro beantragter Maßnahme maximal 3.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden.
Kontakt
Mail an
Stiftung Bayerische Landesschule für Gehörlose
In den Kirschen 1
80992 München
Telefon 089-17905-283
Fax 089-17905-252